Aktuelles

Juli 2023

IAWR-Präsident Matthias Maier (rechts) und IAWR-Geschäftsführer Wolfgang Deinlein (links) nach ihrer Wiederwahl am 11.07.2023 in Amsterdam

Trinkwasserschutz: Matthias Maier und Wolfgang Deinlein leiten IAWR für weitere drei Jahre

Reduktion von Mikroverunreinigungen und Agrarwende stehen weiter im Fokus

Karlsruhe, 13.07.2023. Am 11. Juli 2023 wurde Prof. Dr. Matthias Maier in Amsterdam als Präsident der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet IAWR wiedergewählt und steht damit für weitere drei Jahre an der Spitze der IAWR. Ebenso wurde der Geschäftsführer der IAWR, Wolfgang Deinlein im Amt bestätigt. Die Geschäftsstelle verbleibt damit bis Ende 2026 bei den Stadtwerken Karlsruhe. „Wir setzen uns im Sinne der Trinkwasserkundschaft dafür ein, dass die natürliche Qualität der Grund- und Oberflächengewässer erhalten oder wieder hergestellt wird. Stoffliche Belastungen müssen an der Quelle vermieden oder reduziert werden und dürfen nicht ins Trinkwasser gelangen, damit unsere Kinder und Enkel noch reines und natürliches Trinkwasser genießen können und die Wasserwerke keine kosten- und energieintensiven Reparaturbetriebe für versäumten Gewässerschutz werden“ so Maier nach seiner Wiederwahl.

Matthias Maier und Wolfgang Deinlein führen als erfahrenes Tandem seit 2019 die IAWR, in der Wasserversorger aus sechs Ländern Mitglied sind. Eine starke Stimme erhält die IAWR in der so genannten ERM-Koalition im Zusammenschluss mit gleichgesinnten Trinkwasserverbänden in den Flusseinzugsgebieten von Donau, Elbe, Maas, Schelde mit insgesamt 188 Millionen Menschen. Die IAWR hat wesentliche Impulse in die Gesetzgebung zum Schutz der Trinkwasserressourcen auf EU- und nationaler Ebene sowie im Rheineinzugsgebiet eingebracht. Neben der Etablierung des Ziels im Rheineinzugsgebiet, bis 2040 die Mikroverunreinigungen um 30% zu reduzieren, hat die IAWR beispielsweise wesentlichen Input in die Diskussion um eine Agrarwende hin zu Ökolandbau ohne künstliche Pestizide in Wassereinzugsgebieten gegeben. Dies findet sich in den entsprechenden Prozessen für die Ausprägung der EU-Gesetze wieder. „Eine nachhaltige Landwirtschaft ohne künstliche Pestizide und Nitratüberschüsse ist gleichzeitig ein entscheidender Baustein beim Schutz vor Dürren und Hochwasser, denn ökologisch bewirtschaftete Böden nehmen mehr als das Doppelte des Niederschlagswassers auf, welches dann in Dürrezeiten zur Verfügung steht.“ ergänzt Deinlein.

Pressemitteilung der IAWR vom 13.07.2023 (135,8 KB)

April 2023

Medikamente und Kosmetika (Mit Genehmigung von SDK Luxembourg)

Die anstehende Pharma-Gesetzgebung muss Meilensteine EPR der Kommunalabwasserrichtlinie mit Änderung der CLP-Verordnung verbinden

Gemeinsame Pressemitteilung von ERM-Koalition und ZeroPM

Der Vorschlag zur Neufassung der Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) enthält einen Vorschlag für eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel. Das EPR-System verpflichtet die Hersteller (einschließlich Importeure) zur Übernahme der Kosten von Monitoring und der vierten Reinigungsstufe.

Am 29. März 2023 verschob die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der allgemeinen EU-Arzneimittelvorschriften zum zweiten Mal. Gleichzeitig wurde die Einführung von neuen Gefahrenklassen für persistente, mobile und toxische (PMT) und sehr persistente und sehr mobile (vPvM) Stoffe in die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) umgesetzt.

Durch die Anwendung des Verursacherprinzips (Polluter Pays Principle), erhalten die Verursacher einen Anreiz, Umweltschäden zu vermeiden.

Die EU-Arzneimittel-Vorschriften müssen jetzt mit dem UWWTD-Vorschlag und der geänderten CLP-Verordnung in Einklang gebracht werden:  In erweiterten Environmental Risk Assessments (ERA) als Teil der Zulassung müssen PMT/vPvM-Kriterien gemäß der CLP-Verordnung einbezogen werden.

Sarah Hale, die ZeroPM-Koordinatorin erklärt:  "Persistente und mobile Stoffe bauen sich über nennenswerte Zeiträume nicht ab und können mit dem Wasser weite Strecken zurücklegen.“

Eine kohärente Gesetzgebung ist dringend erforderlich, um dem zunehmenden Trend zu fluororganischen Arzneimitteln entgegenzuwirken. ZeroPM-Koordinator Hans Peter Arp ergänzt: "Wir fordern eine umfassende Bewertung der Alternativen zu diesen PFAS-haltigen Arzneimitteln und einen Ausstieg, wenn ihre Verwendung für das Funktionieren der Gesellschaft nicht von entscheidender Bedeutung ist oder wenn es eine akzeptable, sicherere Alternative gibt."

Vollständige Pressemitteilung der ERM-Koalition und ZeroPM vom 13.04.2023 (255,4 KB)

Position der ERM-Koalition für die Revision der allg. EU-Arzneimitteivorschriften (302,3 KB)

Dezember 2022

Eine zukunftsfähige Versorgung mit sauberem Trinkwasser braucht ein Verbot chemisch-synthetischer Pestizide in Wasserschutzgebieten jetzt

Karlsruhe, 08.12.2022: In einem Newsartikel wies das Umweltbundesamt (UBA) im Juli darauf hin, dass die konventionelle Landwirtschaft nunmehr auch bei guter fachlicher Praxis zu Belastungen der Trinkwasser-Ressourcen durch Abbauprodukte (Metaboliten) von chemisch-synthetischen Pestiziden/ Pflanzenschutzmitteln führt. Pestizid-Zulassungsverfahren böten keinen ausreichenden Schutz mehr. Der Hauptgrund dafür sind erfolgreiche Klagen von Herstellern gegen Pestizid-Anwendungs­beschränkungen in Deutschland, die trotz Fundierung auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gerichtlich aufgehoben werden mussten. Vergleichbare Klagen sind auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten möglich.

„Das UBA macht auf neue Lücken im Zulassungsverfahren für Pestizide aufmerksam. Umso wichtiger ist daher der Vorschlag der EU-Kommission vom 22.06.2022 für eine Verordnung (SUR, Sustainable Use of plant protection products Regulation), die ein Pestizidverbot in Wasserschutzgebieten vorsieht. Nur so kann die hohe Qualität des Trinkwassers erhalten bleiben. Allerdings sollten Naturstoff-Pestizide, die im Ökolandbau zugelassen sind, weiterhin erlaubt bleiben, denn eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung braucht einen Umstieg auf Ökolandbau in Wasserschutzgebieten.“, so Prof. Dr. Matthias Maier, Präsident der IAWR.

Die Präsentation am 26. Oktober 2022 bei der Veranstaltung zu "Empfindlichen Gebieten" der SUR im Europäischen Parlament kann hier nachgesehen werden.

Vollständige Pressemitteilung der ERM-Koalition vom 08.12.2022 (359,8 KB)

Position der ERM-Koalition zum "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)" (Update 2023) (593,8 KB)

Dezember 2022

Industrieeinleitungen müssen in IED wirksam reduziert werden

Karlsruhe, 08.12.2022: Derzeit befassen sich EU-Parlament und Rat mit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IED), im Parlament werden diese Woche die Änderungsanträge eingereicht. Der Vorschlag sieht strengere Grenzwerte für Industrieeinleitungen und eine breitere Anwendung der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) vor. Begleitet wird der Vorschlag von einer Überführung des bisherigen Schadstoff-Registers (PRTR) in ein umfassenderes Industriemissionsportal (IEP). Nachteil des IED-Vorschlags aus Sicht der ERM-Koalition ist dessen Beschränkung auf große Anlagen, so dass etwa 80 % der Emissionen/Einleitungen außerhalb des Geltungsbereichs lägen. Die ERM-Koalition fordert daher in ihrer IED Position, den Geltungsbereich zu erweitern und alle „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) nach der REACH-Verordnung einzubeziehen, insbe­sondere sämtliche per- und polyfluorierten Alkyl­substanzen (PFAS). Generell sollten nur solche Substanzen eingeleitet werden dürfen, für die eine Genehmigung erteilt wurde. Zudem sollten die Auswirkungen einer Einleitung auf Trinkwasser­entnahmestellen flussabwärts bewertet werden. Generell dürfe die Offenlegung der Stoffe im IEP nicht dadurch umgangen werden, indem sie als Betriebsgeheimnis deklariert würden. Und: Eine funktionierende Gesetzgebung komme nicht ohne Kontrollen und wirksame Sanktionen bei Verstößen aus.

IAWR-Präsident Prof. Dr. Matthias Maier: „Die Trinkwasserversorgung nimmt ihre Aufgabe zur Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser ernst. Gleichzeitig darf die Entfernung von Schad­stoffen nicht alleinig den Wasserwerken zugeschoben werden, sondern muss primär auf die Vermeidung an der Verschmutzungsquelle abzielen. Wenn daher im Zusammenhang mit PFAS hochaufwendige technische Maßnahmen im Wasserwerk vorgeschrieben werden, muss dies mit Substanzverbot und dem Schließen der zugehörigen Zulassungslücken (z.B. PMT/vPvM Substanzen) einhergehen, um die Nachlieferung zu unterbinden. Der Schutz vor Umweltbelastungen darf sich nicht auf Trinkwasser beschränken, während die Belastung über andere Aufnahmepfade infolge langwieriger Verbotsverfahren mit ungewissem Ausgang unvermindert weiterläuft. Mit dem Europäischen Primärrecht (Art. 191 AEUV) ist dies nicht zu vereinbaren. Wir hoffen sehr, dass über­haupt noch die staatliche Handlungsfähigkeit vorliegt, gefährliche Chemikalien wie PFAS zu verbieten.“

Vollständige Pressemitteilung der ERM-Koalition vom 08.12.2022 (369,0 KB)

Position der ERM-Koalition zur Revision der Industrierichtlinie (IED) vom 12.09.2022 (589,3 KB)

Juni 2022

ERM-Koalition betont Erfordernisse der Trinkwasserversorgung gegenüber dem Kabinett von EU-Umweltkommissar Sinkevičius

Karlsruhe, 03.06.2022: Die Trinkwasserversorger in den großen europäischen Flusseinzugsgebieten von Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein (ERM-Koalition) haben gemeinsam mit EurEau-Geschäftsführer Oliver Loebel die Notwendigkeit einer wesentlich strengeren Regulierung von Chemikalien im europäischen Rechtsrahmen zum Schutz der Trinkwasserversorgung betont.

Während einer Präsentation des Europäischen Fliessgewässermemorandums (ERM) und des Europäischen Grundwasser-Memorandums (EGM) vor Simonas Šatūnas, dem Kabinettschef von EU-Kommissar Sinkevičius, verdeutlichten die Parteien, dass die derzeitigen Emissionen von PMT-Chemikalien - Stoffe, die persistent (P), mobil (M) und/oder toxisch (T) sind (neue Gefahrenkategorien PMT und vPvM) - die Versorgung mit sauberem Trinkwasser für künftige Generationen gefährden.

Darüber hinaus wurde eine Reihe weiterer Anforderungen für Trinkwasserschutz aufgezeigt.

Kabinettschef Satunas begrüßte die Präsentation und versprach, Kommissar Sinkevičius Bericht zu erstatten. Außerdem wies er die Parteien darauf hin, wie wichtig es sei, diese Fragen auch anderen Kommissionsmitgliedern vorzubringen, die an der aktuellen Gesetzgebung beteiligt sind. Alle Parteien waren sich über die große Bedeutung des kürzlich gestarteten EU-Forschungsprojekts ZeroPM einig, dessen Schwerpunkt auf der Vermeidung von PM/T-Stoffemissionen liegt.

Externer Link: https://zeropm.eu/

Vollständige Pressemitteilung der ERM-Koalition vom 03.06.2022 (469,2 KB)

März 2022

Europäisches Grundwassermemorandum zum Weltwassertag verabschiedet

Europäische Koalition von Trinkwasserversorgern zeigt auf, wie die Sicherung der Trinkwasserversorgung aus unseren wertvollen Grundwasservorkommen gelingen kann

Politische Entscheidungsträger stehen in der Pflicht

Punktgenau zum heutigen Weltwassertag mit dem Motto „Unser Grundwasser – der unsichtbare Schatz“ verabschiedete die ERM-Koalition das Europäische Grundwassermemorandum zur qualitativen und quantitativen Sicherung der Trinkwassergewinnung für zukünftige Generationen. In der ERM-Koalition sind Verbände von Trinkwasserversorgern in den wichtigsten europäischen Einzugsgebieten Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein zusammengeschlossen, in denen 188 Millionen Einwohner auf sauberes Trinkwasser angewiesen sind. Die Trinkwasserversorger weisen darauf hin, dass die äußerst wichtige Ressource Grundwasser neben vermehrter Wertschätzung auch intensiven qualitativen und quantitativen Schutz benötigt, um die zukünftige Trinkwasserversorgung zu sichern.

Zwei Jahre nach Veröffentlichung des Europäischen Fließgewässermemorandums (European River Memorandum, ERM) ergänzt die ERM-Koalition dessen Leitlinien nun um den Schutz des Grundwassers in der Fläche. Hierzu werden 5 Forderungen aufgestellt. Das Europäische Grundwassermemorandum formuliert Interventionswerte für Handlungserfordernisse. Ziel dieser Interventionswerte ist ein Schutzniveau, das sowohl den unmittelbaren Gesundheitsschutz als auch den generationenübergreifenden Vorsorgegedanken und den allgemeinen Reinheitsanspruch an Trinkwasser in den Blick nimmt.

Prof. Dr. Matthias Maier, IAWR-Präsident: „Gerade in Zeiten des Klimawandels sind die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, für den gebotenen Schutz der Trinkwasser-Ressourcen zu sorgen. Dies gilt besonders für die Revision der EU-Richtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden, für die der Entwurf der EU-Kommission für morgen, 23.3.2022, erwartet wird.“

Europäisches Grundwassermemorandum (2022) (1,7 MB)

Pressemitteilung der ERM-Koalition vom 22.03.2022 (460,0 KB)

September 2021

IAWR zeigt Rückschritte in der Agrarreform beim Trinkwasserschutz auf

Die IAWR hat einen Offenen Brief zum Ergebnis der EU-Agrarreform (GAP 2023-2027) und der nationalen Umsetzung an die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft und den Bundesminister für Gesundheit gesandt. Darin wird aufgezeigt, dass die Gelder für die zukunftsfähige Form der Landwirtschaft, Ökolandbau, massiv gekürzt werden - entgegen den offiziell verlautbarten Zielen zum Ausbau des Ökolandbaus. Ökolandbau ist die ausgereifteste Form nachhaltiger Landbewirtschaftung und schützt Grund- und Trinkwasser am besten vor Einträgen von Pestiziden, Gülle- und Düngeüberschüssen und Antibiotika. Die IAWR hatte daher in ihrem GAP-Appell vom Dezember 2020 die Notwendigkeit eines Umstiegs auf Ökolandbau beginnend in Wasserschutzgebieten herausgestellt. 

Mit der rückwärts gewandten Agrarreform, die die landwirtschaftliche Praxis bis 2028 bestimmen wird, wird der Schutz der öffentlichen Gesundheit vernachlässigt. Ein gesundheitliches Risiko beim Genuss von Leitungswasser muss jedoch unter allen Umständen verhindert werden. 
Eine finale Entscheidung des Europäischen Parlaments zur GAP steht noch aus. Diese kann womöglich noch durch die Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten!" gewendet werden. Die Bürgerinitiative fordert ein Umsteuern der Agrarpolitik beim Pestizideinsatz und hat in den vergangenen Wochen stark zugelegt. Um erfolgreich zu sein, muss vor dem 30.09.2021 die 1-Millionen-Grenze erreicht werden. Die IAWR ruft daher zur rechtzeitigen Unterzeichnung und Weiterverteilung auf. 

Aufruf zur Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten!" vor dem 30.09.2021
Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ (externer Link).

Interview im Deutschlandfunk, Sendung "Umwelt und Verbraucher" vom 15.9.2021

Pressemitteilung: "Rückwärts gewandte EU-Agrarreform steht im Widerspruch zu Ökolandbauzielen und bedroht sauberes Trinkwasser" (489,0 KB)

Offener Brief: "Widerspruch zwischen Ökolandbau-Zielen und Ausgestaltung der GAP 2023-2027 führt zu Rückschritt" (703,6 KB)

Januar 2021

Trinkwasserschutz: Aufruf zur Wertschätzung und Reinhaltung unseres Wassers
Appell zur Anpassung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) an den European Green Deal

Empfehlung zur Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative „Bienen und Bauern
retten!“

„(Grund)Wasser ist unser wertvollster materieller Schatz auf der Erde. Dieser Schatz wird mit dem Klimawandel zunehmend gefährdet und immer kostbarer.“, so IAWR-Geschäftsführer Wolfgang Deinlein. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit hat daher die IAWR, als Vertretung der Trinkwasserversorgung im internationalen Rheineinzugsgebiet, zusammen mit den Trinkwasserversorger-Gemeinschaften in den Flusseinzugsgebieten von Maas und Schelde mit insgesamt 81 Millionen Menschen, einen großangelegten Appell zum Umsteuern der GAP und zur Anpassung der GAP an den European Green Deal gestartet. Der Appell wird vom europäischen Dachverband des Wassersektors, EurEau, vollumfänglich unterstützt.

„Mit dem Appell möchten wir die Ziele des European Green Deals zum Klimaschutz, das Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt, die ‚vom Hof auf den Tisch‘-, die Chemikalien- und die Biodiversitäts-Strategie mit allem gebotenen Nachdruck unterstützen“, so IAWR-Präsident Prof. Dr. Matthias Maier. Alle Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seien aufgerufen, sich bei den nun anstehenden, unumgänglichen Umsteuerungsprozessen mit vereinigten Kräften zu beteiligen. Den EU-Bürger/-innen empfiehlt er als konkrete Handlungsoption zur GAP zum Schutz des Trinkwassers vor Pestizideinsatz sowie für eine sozialökologische Agrarwende, die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ zu unterzeichnen.

Link zur Bündnis der Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten"

Mit dem Appell "Wie sollen Agrarsubventionen eingesetzt werden? Für eine trinkwassergerechte und nachhaltige Wasserwirtschaft!" wurde auch die Schweizer Politik zum Umsteuern der Agrarpolitik aufgefordert.
Zur Mitteilung der AWBR

IAWR Pressemitteilung vom 11.01.2021 (303,9 KB)

Zusammenstellung der weitreichenden Medienresonanz (Stand 14.06.2021) (695,1 KB)

Dezember 2020

Dringender Appell zum sofortigen Umsteuern der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) an Europäische Kommission, Rat und EU-Parlament

Um die Trinkwasser-Ressourcen und damit die Trinkwasserqualität und die öffentliche Gesundheit zu schützen, hat die IAWR – gemeinsam mit den Trinkwasserversorgungsverbänden in den Einzugsgebieten von Maas und Schelde mit einer Gesamtbevölkerung von 81 Millionen Menschen –  einen dringenden Appell an die Teilnehmenden der laufenden Trilog-Verhandlungen der GAP gerichtet. Der Appell wurde an alle 27 Landwirtschaftsminister der EU und die Entscheidungsträger im Europäischen Parlament gesandt. Mit Blick auf die Europäischen Kommission wurde der Appell an den Agrarkommissar und in Kopie an den für den Europäischen Green Deal zuständigen Vizepräsidenten, die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und den Kommissar für Umwelt gesandt und darüber hinaus auch an die Kommissionspräsidentin weitergeleitet. Da Deutschland mit über 50% der Fläche des Rheineinzugsgebiets eine herausragende Stellung im Rheineinzugsgebiet einnimmt, wurde der Appell auch an die entsprechenden Positionen in der deutschen Bundesregierung gesandt.

In dem Appell wird erläutert, dass ein sofortiges Umsteuern der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) geboten ist, um sauberes Trinkwasser zu sichern. Darüber hinaus hebt der Appell die Unverzichtbarkeit des European Green Deal hervor.

Appell Trinkwasserschutz GAP-Umsteuern (294,6 KB)

Juni 2020

Wolfgang Deinlein, IAWR-Geschäftsführer, übergibt das European River Memorandum (ERM) an Veronica Manfredi, Direktorin für Quality of Life in der GD Umwelt der Europäischen Kommission. Im Memorandum legen die ERM-Koalitionspartner Zielwerte für Fließgewässer fest, die als Mindestqualitätsstandards für eine nachhaltige Trinkwasserversorgung unverzichtbar sind.

ERM-Koalition stellt Europäisches Fließgewässeremorandum (ERM) 2020 Veronica Manfredi, Direktorin für Quality of Life in der Europäischen Kommission, vor

Die ERM-Koalition besteht aus den den Gemeinschaften der Trinkwasserversorger in den großen europäischen Flusseinzugsgebieten. Heute stellte die Koalition das Europäische Fließgewässer-Memorandum (ERM) 2020 Frau Veronica Manfredi, Direktorin für Quality of Life, in der Europäischen Kommission, und ihrem Team in der Generaldirektion Umwelt vor. Frau Manfredi ist zudem im Namen der EU Präsidentin der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins IKSR für den Zeitraum 2020-2022.

Die Partner der ERM-Koalition zeigten die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen auf und, dass ein vorsorgender Schutz der Trinkwasserressourcen unabdingbar ist, wenn die EU auch in Zukunft eine nachhaltige Trinkwasserversorgung haben will. Daher ist jetzt - als oberste Priorität - eine wirksame, konkrete und umfassende Gesetzgebung erforderlich. Im Anschluss stellte Direktorin Manfredi eine Reihe anstehender EU-Gesetzgebungsakte vor, mit denen das komplexe Thema des Wasserschutzes angegangen werden soll. Zudem brachte sie ihre einhellige Unterstützung zum Ausdruck, da die Themen der ERM-Koalition in hohem Maße mit dem ganzheitlichen Ansatz des European Green Deals, einer der wichtigsten politischen Prioritäten der Europäischen Union, übereinstimmen.

Das Europäische Flussmemorandum war Frau Veronica Manfredi bereits am 13. Februar 2020 auf der Rhein-Ministerkonferenz in Amsterdam vorabübergeben worden. Am 22. März 2020, dem Weltwassertag 2020, war es offiziell veröffentlicht worden.

Europäisches Fließgewässermemorandum (ERM) 2020 (1,9 MB)

Pressebericht der ERM-Koalition vom 24.06.2020 (251,7 KB)

Juni 2020

Marja Nieuwveld (Mitte) mit Franziska Herren (Trinkwasserinitiative) und Roman Wiget (AWBR) beim Tour-Start in Andermatt

IAWR unterstützt Rhein-Tour für nachhaltigen Gewässerschutz

Die Schweiz und insbesondere die Gotthard-Region gelten als Wasserschloss Europas. Dort entspringen bekannte Flüsse wie Aare, Reuss, Rhein, Rhone und Ticino und hier verläuft die europäische Hauptwasserscheide.

Der Verein Gotthard-Connects, der sich für mehr Bewusstsein für natürliche Gewässer und nachhaltigen Gewässerschutz einsetzt, möchte mit dem Projekt „Rhein-Tour: Wasser – unsere Lebensquelle“ die Menschen sensibilisieren und dem Schutz des Trinkwassers höchste Priorität einzuräumen. „Das Trinken von unbedenklichem Leitungswasser soll auch in Zukunft gewährleistet bleiben“, so die Vereinspräsidentin Marja Nieuwveld. Die IAWR unterstützt diese Forderungen nachdrücklich, wie dem kürzlich veröffentlichen Europäischen Fließgewässermemorandum (www.iawr.org) zu entnehmen ist.

AWBR-Co-Präsident Roman Wiget hat Marja Nieuwveld kurz nach ihrem Start am Pfingstmontag auf der ersten Etappe zur Rheinquelle zu Fuß und mit dem Fahrrad begleitet (siehe Bild). Geplant ist, bis Ende Juni 2020 in 30 Etappen auf spontane und kreative Weise dem Strom des Rheins zu folgen, von der Quelle bis zur Mündung. Die Rhein-Tour wird vielfältig und spannend sein und berücksichtigt alle Aktivitäten, die auf und neben dem Rhein möglich sind: zu Fuß, mit Rad, Bike, Kajak, Boot, Bahn etc.

Wer mitwandern oder mitfahren möchte, kann sich unter www.quellwasser.ch informieren. Die Liste mit den Stationen ist unter http://www.quellwasser.ch/rhein-tour.html einsehbar. Auf Facebook erscheinen zu dieser Aktion regelmäßige Tour-Berichte.

Bei Bedarf hilft die AWBR unter https://www.awbr.org/kontakt/ gerne mit, den Kontakt mit den Verantwortlichen der Rhein-Tour herzustellen.

März 2020

Europäisches Fließgewässer-Memorandum am Weltwassertag verabschiedet

Die ERM-Koalition hat das Europäische Fließgewässermemorandum 2020 (ERM) verabschiedet. Die ERM-Koalition besteht aus den Gemeinschaften von Trinkwasserversorgern in den wichtigsten europäischen Einzugsgebieten Donau, Elbe, Maas, Schelde, Ruhr und Rhein, in denen 188 Millionen Einwohner auf sauberes Trinkwasser angewiesen sind. Im Memorandum formulieren die Versorger Zielwerte für Fließgewässer, die als Mindestqualitätsstandards für eine nachhaltige Trinkwasserversorgung unabdingbar sind.

Europäisches Fließgewässermemorandum zur qualitativen Sicherung der Trinkwassergewinnung (1,9 MB)

Pressemitteilung der ERM-Koalition vom 22.03.2020 (204,4 KB)

März 2020

Coronavirus: Das Trinkwasser ist sicher und geschützt

Multibarrieren-Prinzip verhindert auch Verbreitung von Viren

Die Anforderung der deutschen Trinkwasserverordnung, dass Trinkwasser frei von Krankheitskeimen sein soll, wird in Deutschland seit vielen Jahren eingehalten. Diese Anforderung gilt neben Bakterien auch für alle Arten von Viren und damit auch für den Coronavirus.

Eine Übertragung des neuartigen Coronavirus erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder kontaminierte Flächen (Robert Koch-Institut: Infoblatt Übertragungswege).  Bereits aus diesem Grund ist die Gefahr der Infizierung über das Trinkwasser sehr gering. Das in der öffentlichen Trinkwasserversorgung seit Jahrzehnten eingeführte Multibarrieren-Prinzip stellt eine sichere Grundlage dar, um wasserbedingte Epidemien zu verhindern. Unter dem Multibarrieren-Prinzip versteht man ein mehrstufiges System zum Schutz des Trinkwassers bestehend aus dem Ressourcenschutz (Ausweisung von Wasserschutzgebieten u. a.), der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, die unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen sowie der fachgerechten Planung, Bau und Betrieb der Trinkwasserverteilung. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) kommt daher in einer aktuellen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sind. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich." (Stellungnahme des Umweltbundesamtes)

Die Wasserversorgungsunternehmen im Rheineinzugsgebiet sind sich der großen Verantwortung gegenüber ihren Kunden, die sie mit Trinkwasser beliefern, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber in besonderem Maß bewusst.Sie haben daher alle in dieser Krisensituation notwendigen Maßnahmen getroffen, um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einwandfreie Qualität des Trinkwassers sowie die Versorgungssicherheit jederzeit zu gewährleisten.

Februar 2020

Rhein-Ministerkonferenz, 13.02.2020, Amsterdam (IKSR)

Historischer Durchbruch

Rhein-Ministerkonferenz beschließt wirksame Reduktion von Mikroverunreinigungen aus Haushalten, Industrie und Landwirtschaft

Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser (Kläranlagen), Industrie und Landwirtschaft sollen fortan wirksam eingedämmt werden. Dies beschlossen die zuständigen Minister/-innen der 8 Rheinanliegerstaaten sowie der EU-Umweltkommissar auf der 16. Internationalen Rheinministerkonferenz nach langem Ringen im Vorfeld. Der Beschluss ist ein Meilenstein im Prozess zur Verringerung und Vermeidung von Mikroverunreinigungen, der 2007 in der 14. Ministerkonferenz in Bonn eingeläutet worden war.

Bis zum Jahr 2040 sollen Mikroverunreinigungen gemäß dem neuen Programm „Rhein 2040“ insgesamt um mindestens 30 % reduziert werden. Dazu soll bis 2021 ein Bewertungssystem für die Reduktion entwickelt werden. Anhand dieses Bewertungssystems wird nach 6 Jahren eine Überprüfung stattfinden und gegebenenfalls das Reduktionsziel erhöht. Übergeordnetes Ziel soll nach wie vor Trinkwasser aus möglichst einfachen, naturnahen Aufbereitungsverfahren bleiben – statt aus einer hochtechnisierten Behandlung im Wasserwerk.

Die vollständige Pressemitteilung der IAWR enthält weiterführende Informationen.

Das Statement von IAWR-Präsident Prof. Dr. Matthias Maier auf der Ministerkonferenz am 13.2.2020 in Amsterdam zu Wasserqualität/Mikroverunreinigungen beleuchtet die Hintergründe.

Das Ministerkommuniqué und das Programm Rhein 2040 werden auf der Website der IKSR bereitgestellt.

Aus Sicht der IAWR sind nun konkrete Schritte notwendig und im 12-Punkte-Maßnahmenkatalog der IAWR zusammengefasst.

Der IAWR-Medienspiegel fasst die Medienresonanz zusammen (Stand: 4.3.2020, kein Anspruch auf Vollständigkeit). (350,1 KB)

Februar 2020

ARW-Messstelle Köln bei Rhein-km 684,5 L (Ökologischen Rheinstation der Universität Köln)

16. Rheinministerkonferenz in Amsterdam

Am 13. Februar 2020 findet in Amsterdam die 16. Rheinministerkonferenz statt. Sie folgt auf die Konferenz in Basel 2013. Die Konferenz findet unter Vorsitz der niederländischen Umweltministerin van Nieuwenhuizen statt. Eingeladen sind die Umweltminister der acht Rheinanliegerstaaten sowie die Europäische Union, die zum Jahresbeginn mit Direktorin Veronica Manfredi aus der Generaldirektion Umwelt auch die Präsidentschaft der IKSR übernommen hat.

Neben der Bilanzierung des nun endenden Programms „Rhein 2020“ stehen Fragen des Klimawandels (Hoch-/Niedrigwasser), des Rheins als Lebensraum (Fischdurchgängigkeit) sowie der Wasserqualität (Mikroverunreinigungen) auf der Tagesordnung. Verabschiedet werden soll das neue Programm „Rhein 2040“, in dem die Erwartungen und Ziele der zukünftigen Aktivitäten zum Schutz dieses Gewässersystems für die nächsten 20 Jahre formuliert sind. Bereits im Vorfeld der Rheinministerkonferenz hat die IAWR diesen Prozess intensiv begleitet. Die IAWR wird die Interessen der Trinkwasserversorgung vor allem im Hinblick auf Wasserqualität und eine Reduktion von Mikroverunreinigungen einbringen.

Dezember 2019

Presseinformation der Koalition des Europäischen Fließgewässer-Memorandums

Europäische Koalition von Trinkwasserversorgern fordert Erhalt der Wasserrahmenrichtlinie und eine Intensivierung der Maßnahmen zum Trinkwasserschutz

Die Koalition fordert die uneingeschränkte Fortführung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und eine Konkretisierung hinsichtlich der Kriterien zum Schutz der Trinkwasserressourcen.

Ziel muss die Aufrechterhaltung und Stärkung eines vorsorgenden Gewässerschutzes sein, damit weiterhin mit naturnahen und nachhaltigen Aufbereitungsverfahren Trinkwasser bereitgestellt werden kann.

Die Koalition vertritt die Bedürfnisse nach sauberem Trinkwasser von 188 Millionen Einwohnern aus 18 Ländern Europas, die in den Einzugsgebieten von Rhein, Donau, Elbe, Maas und Schelde leben.

Presseinformation der ERM-Koalition (02.12.2019) (117,3 KB)

Stellungnahme der ERM-Koalition zum Fitness-Check der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der dazugehörigen Richtlinien (294,5 KB)

Oktober 2019

Wasserschutzgebiet
Wasserschutzgebiet

IAWR legt 12-Punkte-Maßnahmenkatalog für zukunftsfähige Trinkwasserversorgung vor

Mit dem Fortschreiten des Klimawandels wird zunehmend deutlich, dass dieser mit einer Wasserkrise einhergeht. Daher sollte dem Schutz der verbleibenden Wasserressourcen fortan ein oberster Stellenwert eingeräumt werden, denn nur mit sauberem Trinkwasser gibt es auch zukünftig eine Lebensgrundlage für Mensch, Wirtschaft und Umwelt. Die IAWR hat ressortübergreifende Maßnahmen identifiziert, mit denen der Schutz unserer zentralen Lebensgrundlage gelingen kann, wenn die vorliegende Herausforderung ohne Zeitverzug als eine machbare Chance begriffen wird.

Maßnahmenerfordernisse für eine zukunftsfähige Trinkwasserversorgung (610,7 KB)

März 2019

IAWR-Positionspapier zum Fitnesscheck der WRRL

Anlässlich der EU-Konsultation für einen „Fitnesscheck“ der Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL) hat die IAWR ihren Standpunkt in einem Positionspapier dargelegt und an die EU-Kommission gesandt.

In Kürze: Kernaussage ist die Weiterführung der Wasserrahmenrichtlinie nach 2027 mit Priorität auf der Nutzung der Wasserressourcen für die Trinkwassergewinnung. Ziel der IAWR ist eine Gewässerqualität, die es erlaubt, mit lediglich naturnahen Aufbereitungsverfahren Trinkwasser zu gewinnen. Um dies zu erreichen, müssen der Schutz der Trinkwasserressourcen stark verbessert werden und ihm oberste Priorität eingeräumt bekommen. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von Vorsorge, Minimierung/Vermeidung von Verschmutzung an deren Quelle genannt. Zudem wird ein stärkerer Fokus auf Stoffe gefordert, die für die Trinkwasserversorgung relevant sind.

IAWR-Positionspapier zur WRRL (Englisch, 2 Seiten) (278,0 KB)

Dezember 2018

Die IAWR in Karlsruhe unter der Leitung von Prof. Dr. Maier und Wolfgang Deinlein

Wechsel der IAWR-Präsidentschaft und der Geschäftsführung

Turnusgemäß übernimmt die AWBR ab 01.01.2019 die Präsidentschaft in der IAWR. Prof. Dr. Matthias Maier, einer der drei Präsidenten der AWBR, wurde auf der letzten IAWR-Präsidiumssitzung in Köln zum IAWR-Präsidenten ernannt. Die Geschäftsführung übernimmt Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe.

Dezember 2018

Hat vorsorgender Gewässerschutz im Rahmen des JEFTA-Abkommen noch eine Zukunft? – Ergänzender Kommentar des IAWR-Geschäftsführers

Die bereits in meinem Kommentar vom April dieses Jahres aufgeführten Bedenken gegenüber dem Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan (JEFTA) haben sich leider bis heute nicht abgeschwächt. Eher das Gegenteil ist der Fall: die vollständige Herausnahme der Wasserversorgung ist im derzeitigen Text nicht erkennbar. Die Versorgung der Menschen mit dem Lebensmittel Nr. 1, unserem Trinkwasser, ist und bleibt hoheitliche Aufgabe jeden Staates und muss mit den dort jeweils geltenden Gesetzen und Regeln durchgeführt werden. Die kommunale Selbstverwaltung ist zentraler Bestandteil der deutschen Wasserwirtschaft, ebenso wie die bereits im Kommentar vom April aufgeführten Anforderungen aus der Wasserrahmenrichtlinie und unserem europäischen Fließgewässermemorandum. Diese gelten weiterhin für mich als unabdingbar.

Und eine Liberalisierung durch die Hintertür, die jetzt mit dem JEFTA-Abkommen möglich ist, darf es nicht geben. Für Europa gilt immer noch die Konzessionsvergaberichtlinie, die derzeit die Wasserver- und entsorgung klar ausnimmt. Ob dies so bleibt, was zu hoffen ist und wofür wir uns einsetzen werden, wird ab April 2019 von der EU-Kommission überprüft. Und da kann es keine vorgreifende Tatsachenschaffung durch JEFTA geben!

Die Stadtwerke Karlsruhe hat erneut sehr dezidiert das jetzt vorliegende JEFTA-Papier analysiert. Insbesondere im Hinblick auf unsere Themen der IAWR und deren Mutterverbände sind seine Ausführungen mehr als bemerkenswert und fordern zum schnellen handeln der Politik auf. Unter dem Titel "Problemstellen für Wasserwirtschaft im Japan-Handelsabkommen noch nicht gelöst" sind die detaillierten ergänzenden Analysen von Wolfgang Deinlein und die daraus resultieren Risiken für die Wasserversorgung hervorragend dargestellt.

April 2018

Hat vorsorgender Gewässerschutz im Rahmen der Freihandelsabkommen noch eine Zukunft? - Kommentar des IAWR-Geschäftsführers

Die IAWR, Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet mit ihren drei Mutterverbänden AWBR, ARW und RIWA-Rijn vertritt die Interessen von 30 Millionen Menschen in den 6 Anrainer-Ländern (Deutschland, Österreich, Frankreich, Liechtenstein, Niederlande sowie Schweiz). In diesen Organisationen sind rund 120 Wasserversorgungsunternehmen zusammengeschlossen. Sie haben eine gemeinsame Strategie und Vision für die Trinkwassergewinnung, die im Europäischen Fließgewässer-Memorandum 2013 dargelegt sind.

Unsere Unternehmen fühlen sich einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen verpflichtet, was im Zuge zunehmender Freihandelsabkommen zusätzliche Bedeutung gewinnt. Trinkwassergewinnung muss Vorrang vor allen anderen Gewässernutzungen und ausschließliche, wirtschaftliche Interessen haben.

Unser Ziel ist, eine Gewässerqualität zu erreichen, die es erlaubt, mit lediglich naturnahen Aufbereitungsverfahren Trinkwasser zu gewinnen. Voraussetzung für die Gewinnung von Trinkwasser nach diesem Grundsatz ist ein umfassender Schutz der Gewässer.

Diesem vorbeugenden Gewässerschutz muss - auch im Sinne der Nachhaltigkeit - oberste Priorität eingeräumt werden; dies gilt für die Wasserversorgungsunternehmen selbst, wie auch alle anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessensgruppen, die die Gewässer auf unterschiedlichste Art nutzen. Gewässerschutz ist eine gemeinsame Aufgabe unserer Gesellschaft.

Gewässerschutz für die Trinkwassergewinnung

Die im Jahre 2000 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) nennt im Artikel 7 der WRRL ausdrücklich die Verbesserung des Gewässerschutzes als Ziel, um den Aufwand für die Trinkwasseraufbereitung zu verringern.

Insbesondere im Hinblick auf das aktuell zwischen EU und Japan vorgesehene weltweit größte bilaterale Handelsabkommen (~1/3 der Weltwirtschaftsleistung), welches dazu noch auf höchst intransparenter Vorgehensweise unter hohem Zeitdruck verhandelt wird, ist zu erkennen, dass viele unserer Ziele, die in europäischen Richtlinien verankert sind (z.B. Wasserrahmenrichtlinie Art. 7 Abs. 2 & 3, Art. 9) bei diesem Handelsabkommen nicht beachtet werden:

Und ob die Auffassung der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung KOM(2007) 414 vom 18. Juli 2007, die ausdrücklich den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung vorsieht, noch gilt?

Und vollkommen zu Recht heißt es auch im ersten Erwägungsgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

Wasser ist mithin um seiner selbst willen zu schützen; keiner hat ein Anrecht, Wasser zu verschmutzen, sondern die Pflicht, es nach Gebrauch gereinigt dem Wasserkreislauf wieder zurückzugeben.

Folglich gibt es keinen Begünstigten einer guten Wasserbeschaffenheit, sondern nur Verursacher einer verbesserungsbedürftigen Situation. Dies ist bei der Durchsetzung des Verursacher- und Kostendeckungsprinzips zu berücksichtigen.

Unsere  im Europäischen Fließgewässer-Memoranden 2013 dargelegten Anforderungen an den Gewässerschutz müssen daher umso mehr in die Verhandlungen des Abkommens einfließen. Diese für uns wichtigen Eckpunkte sind in der derzeitig vorliegenden Fassung des EU-Japan-Abkommens nicht vorhanden.

Für die Stadtwerke Karlsruhe hat Wolfgang Deinlein die 1.000 Seiten umfassende vorliegende Fassung durchgearbeitet. Insbesondere im Hinblick auf unsere Themen der IAWR und deren Mutterverbände sind seine Ausführungen mehr als bemerkenswert und fordern zum schnellen handeln der Politik auf:

Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: es sieht eher düster für den vorbeugenden Gewässerschutz aus. Bei der anstehenden Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie gibt es einige Mitgliedsstatten, die die ersatzlose Streichung der Richtlinie befürworten. Damit würde der Gewässerschutz den wirtschaftlichen Interessen geopfert. Die Handelsabkommen, egal ob CETA oder das o.g. EU-Japan-Abkommen zeigen mir, dass Wasser immer mehr als Handelsware und somit „marktfähig“ gesehen wird und eben nicht mehr als Menschenrecht mit freiem Zugang und ohne rein wirtschaftliche Interessen. Hier müssen wir als IAWR und die Mutterverbände wieder auf die Politik zugehen und unsere Position in Brüssel und den IAWR-Anrainerstaaten vertreten.

Matthias Schmitt, IAWR-Geschäftsführer

Leitsätze der IAWR

Im PR-Ausschuss der IAWR wurden zehn Thesen zum Selbstverständnis der IAWR und für deren Auftreten in der Öffentlichkeit erarbeitet. Mittlerweile wurden diese als Leitsätze vom Vorstand der IAWR verabschiedet und bilden nunmehr die Grundlage auch für die Öffentlichkeitsarbeit der drei Basisverbänder AWBR, ARW und RIWA im gesamten Rheineinzugsgebiet.
Vorrangig geht es den Arbeitsgemeinschaften der Wasserwerke am Rhein darum, den Anspruch auf ein zur Trinkwassergewinnung mit natürlichen Verfahren geeignetes Rohwasser sowie dessen nachhaltigen Schutz und das Vorsorge- und Verursacherprinzip darzulegen.

Die Leitsätze der IAWR (18,0 KB)